Safety - Gefahrlosigkeit
Leitbild: Fehlfunktionen der entwickelten Systeme dürfen keine Gefahren für Menschen hervorrufen.
Branchenübergreifende Rechtsnorm ist die ISO/IEC 61508.
Sie beschreibt Anforderungen an Entwicklung, Betrieb und Wartung sowie das Erreichen eines sicheren Zustandes im Fehlerfall von technischen, insbesondere elektrischen, elektronischen und programmierbaren Systemen.
Aus ihr werden branchenspezifische Vorschriften wie ISO 26262 abgeleitet.
Schweißroboter werden folglich hinter Gitter verbannt.
Betreten Menschen einen automatisierten Hafen, kommt die Güterverladung zu einem plötzlichen Halt.
Bei Gefahr körperlicher Verletzungen fällt das Verständnis der Notwendigkeit und Risiken für Hersteller noch leicht.
Inzwischen ist in der Gesetzgebung angekommen, dass auch Denken körperlich ist.
Damit spannt sich ein viel größerer Bogen für Software auf:
etwa die „Dunklen Muster“ der sozialen Medien z.B., die uns viele Stunden zu unserem eigenen langfristigen Schaden an den kleinen Bildschirm fesseln, werden als reale Gefahren bewertet.
Das Thema „Safety“ muss bei Software damit zukunftsorientiert neu gedacht werden.
Aber auch bei klassischer Auffassung von Safety kann es hoch anspruchsvoll werden, alle möglichen Fehlfunktionen mit allen möglichen Folgen zu dokumentieren und zu bewerten.
Die Anwendung von Szenario‑ und Kreativitätstechniken ‑wie z.B. von ISO 21434 gefordert‑ ist angeraten, um bei späteren Haftungsfällen bessere Chancen zu haben:
Wir haben alles nach dem Stand der Technik Machbare und damit einen sauberen Findungsprozess durchgeführt.
Für viele sind die einzusetzenden Moderations‑ und Ideenfindungstechniken neu oder sie sind aufgrund einer pro‑forma‑Durchführung negativ belastet.
Es hilft aber nichts: Ideenreichtum lässt sich gezielt ansteuern, für Innovation genau so wie für die Identifikation potenzieller Gefahren.
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt.
Als Ingenieur und Wirtschaftspsychologe in Personalunion initiiere und begleite ich die erforderlichen Prozesse.
Reden wir jetzt darüber!